Vertraulich & strukturiert

Psychische Gefährdungsbeurteilung.

Eine strukturierte, vertrauliche Betrachtung von Belastung, Arbeitspensum und den Arbeitsbeziehungen in Ihrem Unternehmen, aufbereitet zu praxisnahen, sachlichen Empfehlungen, mit denen die Führung tatsächlich arbeiten kann.

Das Problem

Psychische Belastung ist ein echter Risikofaktor. Sie hinterlässt nur keine sichtbaren Spuren.

Überlastung, unklare Zuständigkeiten, schlechte Kommunikation oder ungelöste Konflikte beeinträchtigen Gesundheit und Leistungsfähigkeit genauso wie ein rutschiger Boden oder eine ungesicherte Maschine. Der Unterschied ist: Eine physische Gefährdung ist in dem Moment offensichtlich, in dem jemand sie sieht, diese Belastungsfaktoren sind es nicht. Es gibt keine Unfallmeldung, keine sichtbare Verletzung, nichts, das ein Gespräch erzwingt.

Bleiben sie unbeachtet, verschwinden sie nicht. Sie zeigen sich später, als Fehlzeiten, Fluktuation oder Konflikte, die deutlich schwerer und teurer zu lösen sind, als sie zu verhindern gewesen wären.

Von Anfang an vertraulichMethoden so gewählt, dass Einzelpersonen nicht identifizierbar sind
Gesetzlich vorgeschriebenTeil Ihrer allgemeinen Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
Niemand wird herausgegriffendie Ergebnisse richten sich auf die Arbeit, nicht auf die Person

Was die Beurteilung umfasst

Ein strukturierter Blick auf die Belastungsfaktoren, die wirklich zählen.

Die Belastungsfaktoren, die wir beurteilen

  • Arbeitspensum und Zeitdruck
  • Arbeitsorganisation und wie Aufgaben strukturiert sind
  • Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz, einschließlich Kommunikation und Konflikten
  • Rollenklarheit, ob Zuständigkeiten tatsächlich eindeutig sind

Wie wir vorgehen

  • Anerkannte Methoden: anonyme Mitarbeiterbefragungen und/oder moderierte Workshops
  • Ergebnisse werden aggregiert berichtet, nie einzelnen Personen zugeordnet
  • Praxisnahe, sachliche Empfehlungen für die Führung
  • Eine Wirksamkeitskontrolle, ob die Maßnahmen tatsächlich geholfen haben
Rechtliche Grundlage: Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, psychische Belastungsfaktoren als Teil ihrer allgemeinen Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Sie steht gleichrangig neben physischen Gefährdungen in derselben gesetzlichen Pflicht, nicht als optionale Ergänzung.

Wie wir vorgehen

Anonym, wo es darauf ankommt. Nie über Einzelpersonen.

Das ist ein sensibles Thema, und wir behandeln es entsprechend. Wo Anonymität angebracht ist, wird die Methode und die Auswertung von Anfang an darauf ausgelegt, nicht nachträglich als Disclaimer ergänzt. Der Fokus bleibt auf der Arbeit und ihrer Organisation, nicht auf einer einzelnen Person oder einem Team.

Wir stellen keine Diagnosen und bieten keine klinische Beratung an. Was wir liefern, ist eine strukturierte Einschätzung organisatorischer Belastungsfaktoren und ein Plan, was die Führung realistisch dagegen tun kann.

Keine SchuldzuweisungErgebnisse zeigen auf die Arbeit, nicht auf Personen
Aggregierte Auswertungeinzelne Antworten werden nie herausgegriffen
Wirksamkeitskontrolle inklusivewir prüfen, ob die Änderungen tatsächlich geholfen haben

Ablauf

Wie eine Beurteilung tatsächlich abläuft.

Klärungsgespräch

Wir sprechen mit der Führung über Teamgröße, Struktur und den Anlass für die Beurteilung und legen die passende Methode fest.

Vertrauliche Datenerhebung

Eine anonyme Befragung und/oder ein moderierter Workshop, so durchgeführt, dass keine einzelne Antwort auf eine Person zurückgeführt werden kann.

Ergebnisse & Empfehlungen

Aggregierte Ergebnisse und eine Reihe praxisnaher, sachlicher Empfehlungen, die die Führung umsetzen kann.

Wirksamkeitskontrolle

Wir kommen zurück, nachdem die Maßnahmen Zeit hatten zu wirken, und prüfen, ob sie tatsächlich geholfen haben.

Fragen

Zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung

Ja. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, psychische Belastungsfaktoren als Teil ihrer allgemeinen Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Das ist keine optionale Ergänzung zu physischen Gefährdungen, es ist Teil derselben gesetzlichen Verpflichtung.

Das ist das Ziel, und es prägt unsere Arbeitsweise. Wir wählen Methoden und berichten Ergebnisse gezielt in aggregierter Form, damit keine einzelne Person aus den Ergebnissen identifiziert werden kann, und behandeln kleine oder ungleich verteilte Gruppen mit besonderer Sorgfalt, damit Antworten nicht auf eine Person zurückgeführt werden können.

Sorgfältig durchgeführt, macht eine Beurteilung Probleme sichtbar, die bereits bestehen, sie schafft keine neuen. Das Ziel ist durchgehend eine praktische Verbesserung der Arbeitsorganisation, nicht eine Zuweisung von Schuld an Einzelne.

Nein. Dieselbe gesetzliche Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, ab dem ersten Beschäftigten. Für ein kleines Team setzen wir in der Regel eine leichtere Methode ein, etwa ein kurzes strukturiertes Gespräch, statt einer vollständigen Befragung.

Bereit, es zu besprechen?

Holen Sie sich eine klare, vertrauliche Einschätzung der psychischen Belastung.

Erzählen Sie uns von Ihrem Team und dem Anlass für Ihre Anfrage, wir melden uns mit einer passenden Methode und einem unkomplizierten Angebot zurück.